Für Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft wird die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes des bestellten Materials angerechnet.
Für Kunden, die NICHT in der Europäischen Gemeinschaft ansässig sind, müssen die Mehrwertsteuer und die Zölle des Landes, in das die Waren geliefert werden, hinzugefügt werden
Auf gebrauchtes Material, das in Italien verkauft wird, wird die Margenregelung gemäß Artikel 36 angewendet.